Berufsinfo für Flexografen und Graveure
Berufsausbildung zum Flexografen
In Deutschland erfolgt die Berufsausbildung zum Flexografen nach der
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft vom 26.05.1997. Sie
dauert in der Regel 3 Jahre und kann in Handwerks- und
Industriebetrieben des Berufsfeldes Druck- und Medientechnik erfolgen.
Die Verordnung über den Ausbildungsberuf Flexograf/-in vom
26.05.1997 ist unter der Bestell-Nr. 61.02.1054 vom W. Bertelsmann
Verlag, Postfach 100633, 33506 Bielefeld, zu beziehen.
Berufsausbildung zum Graveur/Metalldesigner
In Deutschland wurde die Verordnung über die Berufsausbildung zum
Graveur / zur Graveurin am 15.05.1998 vom Bundesministerium für
Wirtschaft im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung,
Wissenschaft, Forschung und Technologie erlassen, ebenso wie die
Verordnung über die Berufsausbildung zum Metallbildner / zur
Metallbildnerin. Interessenten wenden sich bitte an den
Bundesinnungsverband der Galvaniseure, Graveure und Metallbildner,
Solingen, .
In der Schweiz wurde das neue Reglement für die Ausbildung und die
Lehrabschlussprüfung für Graveure per 1. Januar 1999 in
seiner endgültigen Form in Kraft gesetzt. Interessenten wenden sich
bitte an den Schweizerischen Verband der Graveure, Chur/Schweiz, .
In Österreich werden die Berufe Gürtler, Graveur und
Metalldrücker durch den neuen Beruf Metalldesigner abgelöst.
Der Entwurf liegt vor und kann von der Landesinnung Wien der
Gürtler, Graveure, Metalldrücker und Flexografen,
Wien/Österreich, erfragt werden.
Eine Information über die Graveurausbildung in Dänemark
erhalten Sie unter: www.metal-
uddannelser.dk/images/upload/2.62.pdf.
Wenn Sie an den Ausbildungsordnungen in den anderen Ländern
interessiert sind, scheuen Sie sich nicht, Ihre Anfrage per E-Mail an
die Mitgliedsverbände der AEGRAFLEX
zu richten.
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