Berufsinfo für Flexografen und Graveure

Berufsausbildung zum Flexografen

In Deutschland erfolgt die Berufsausbildung zum Flexografen nach der Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft vom 26.05.1997. Sie dauert in der Regel 3 Jahre und kann in Handwerks- und Industriebetrieben des Berufsfeldes Druck- und Medientechnik erfolgen. Die Verordnung über den Ausbildungsberuf Flexograf/-in vom 26.05.1997 ist unter der Bestell-Nr. 61.02.1054 vom W. Bertelsmann Verlag, Postfach 100633, 33506 Bielefeld, zu beziehen.

Berufsausbildung zum Graveur/Metalldesigner

In Deutschland wurde die Verordnung über die Berufsausbildung zum Graveur / zur Graveurin am 15.05.1998 vom Bundesministerium für Wirtschaft im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie erlassen, ebenso wie die Verordnung über die Berufsausbildung zum Metallbildner / zur Metallbildnerin. Interessenten wenden sich bitte an den Bundesinnungsverband der Galvaniseure, Graveure und Metallbildner, Solingen, .

In der Schweiz wurde das neue Reglement für die Ausbildung und die Lehrabschlussprüfung für Graveure per 1. Januar 1999 in seiner endgültigen Form in Kraft gesetzt. Interessenten wenden sich bitte an den Schweizerischen Verband der Graveure, Chur/Schweiz, .

In Österreich werden die Berufe Gürtler, Graveur und Metalldrücker durch den neuen Beruf Metalldesigner abgelöst. Der Entwurf liegt vor und kann von der Landesinnung Wien der Gürtler, Graveure, Metalldrücker und Flexografen, Wien/Österreich, erfragt werden.

Eine Information über die Graveurausbildung in Dänemark erhalten Sie unter:
www.metal- uddannelser.dk/images/upload/2.62.pdf.

Wenn Sie an den Ausbildungsordnungen in den anderen Ländern interessiert sind, scheuen Sie sich nicht, Ihre Anfrage per E-Mail an die Mitgliedsverbände der AEGRAFLEX zu richten.

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