09. Dezember 2009
Berufsqualifikationen: Kommission liefert bessere Informationen und Leitfaden zu EU-Vorschriften
„Dieser Benutzerleitfaden liefert berufstätigen Personen wichtige praktische Informationen darüber, wie sie ihre Rechte im Binnenmarkt ausüben können. Hinsichtlich der Umsetzung der Richtlinie ersuche ich alle Mitgliedsstaaten, die diese noch nicht abgeschlossen haben, sicherzustellen, dass sie so schnell als möglich in Kraft gesetzt wird “ , erklärte Binnenmarkt- und Dienstleistungskommissar Charlie McCreevy.
Übersicht
Die Richtlinie hätte bis zum 20. Oktober 2007 von allen Mitgliedstaaten umgesetzt werden müssen. Mehr als zwei Jahre später haben dies fünf Mitgliedstaaten – Österreich, Belgien, Frankreich, Griechenland und Luxemburg – immer noch nicht getan. Griechenland, eines der genannten Länder, hat bis jetzt keine einzige entsprechende Maßnahme gemeldet. Der heute von der Kommission veröffentlichten Übersicht lässt sich genau entnehmen, wie die Richtlinie von den Mitgliedstaaten umgesetzt wurde.
Benutzerleitfaden
Die Kommission hat außerdem einen Leitfaden für Benutzer veröffentlicht, in dem 66 Fragen und Antworten für eine bessere Anwendung der Richtlinie enthalten sind, die auf die jeweiligen Situationen abgestimmt sind, mit denen Berufstätige bei der Anerkennung ihrer Qualifikationen in einem anderen Mitgliedstaat konfrontiert werden können. Der Leitfaden erklärt Bürgern beispielsweise, welche Vorteile ihnen die Richtlinie bringt, wenn sie vorübergehend in einem anderen Mitgliedstaat arbeiten wollen.
Richtlinie über Berufsqualifikationen
Die Richtlinie über Berufsqualifikationen ist eines der Kernstücke der Rechtsvorschriften des Binnenmarkts. Sie umfasst über 800 von den Mitgliedstaaten reglementierte Berufe, die in einem Mitgliedstaat nur nach dem Erwerb bestimmter Berufsqualifikationen ausgeübt werden können. Bei einigen Berufen im Gesundheitssektor und Architekten erfolgt die Anerkennung der in ihrem Herkunftsland erworbenen Qualifikationen automatisch, da die Voraussetzungen für diese Qualifikationen auf europäischer Ebene harmonisiert sind. Bei Berufstätigen im Handwerk findet die Anerkennung der Qualifikationen ebenfalls automatisch statt, sofern sie in ihrem Herkunftsmitgliedstaat eine bestimmte Berufserfahrung erworben haben. Hinsichtlich der restlichen Berufe sieht die Richtlinie ein System der gegenseitigen Anerkennung von Qualifikationen von Fall zu Fall vor, damit die Qualifikationen von Bürgern in dem Mitgliedstaat, in dem sie ihre berufliche Tätigkeit ausüben wollen, anerkannt werden können.
Weitere Informationen finden Sie unter:
http://ec.europa.eu/internal_market/qualifications/news_de.htm .